Mit der Einführung des Visainformationssystems (VIS) am 14. September 2015 in Russland wird bei Anträgen für ein Schengen-Visum das persönliche Erscheinen in einem Visazentrum zur Abgabe von Fingerabdrücken erforderlich. Diese Verpflichtung stellt für Jugend-, Jugendleiter-, Schüler- und Lehrergruppen, die an Austauschmaßen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation teilnehmen möchten, eine erhebliche zeitliche und gegebenenfalls auch finanzielle Belastung dar. Eine Fortführung von deutsch-russischen Austauschmaßnahmen, die ohnehin nur durch ein besonderes ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement der verantwortlichen Lehrkräfte und Jugendleiter möglich sind, ist durch diese Regelung in hohem Maße gefährdet.
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